Danièle Vernet Übersetzungen
Danièle Vernet Übersetzungen

ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN

 1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Danièle VERNET und ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Danièle VERNET nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, insbesondere Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung erforderlich sind unaufgefordert bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen (z.B. Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, etc.).

Der Auftraggeber hat Danièle VERNET bei Auftragserteilung über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (z.B. Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber Danièle VERNET vor Drucklegung einen Korrekturabzug zu überlassen.

3. Gewährleistung/Nachbesserung

Danièle VERNET behält sich das Recht auf Nachbesserung vor. Ein Anspruch auf Nachbesserung ist vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb einer Frist von zwei Wochen geltend zu machen.

4. Haftung

Danièle VERNET haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

5. Berufsgeheimnis

Danièle VERNET verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

6. Honorar

Das Honorar wird mit der Abrechnung fällig.

Danièle VERNET ist berechtigt,  bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss zu verlangen.
In begründeten Fällen kann die Übergabe der Übersetzung von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig gemacht werden.

Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Bis zu einer vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an der Übersetzung bei Danièle VERNET. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht an der Übersetzung.
Danièle VERNET behält sich ihr Urheberrecht an der Übersetzung vor.

8. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

9. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung(en) nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung(en) tritt die rechtlich zulässige Bestimmung, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.